Notarsubstitutin Mag. Anna Theresa Petrikovics ist mit einem breiten und aktuellen Fachwissen sowie großem Engagement in zahlreichen rechtlichen Fragestellungen für Sie da und bemüht sich stets um maßgeschneiderte Lösungen, die für alle beteiligen Parteien zufriedenstellend sind.
© Philipp Schuster
Mag. Anna Theresa Petrikovics bietet Ihnen kompetente Rechtsberatung sowie individuelle Lösungen in Sachen Vertragserstellung. Sie ist unter anderem in den folgenden Bereichen Ihre Ansprechpartnerin:
Durchführung von Verlassenschaftsverfahren
Liegenschaftsrecht (Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen und Treuhandschaften)
Gesellschaftsrecht
Personenvorsorge und erbrechtliche Beratung
Familienrecht
Beruflicher Werdegang
seit 04/2019 Notarsubstitutin bei öff. Notar MMag. Dr. Arno Weigand in Wien - Leopoldstadt
02/2011 – 02/2019 Notariatskandidatin und Notarsubstitutin in Wien – Döbling und in Wien - Alsergrund
08/2007 – 05/2009 Studentische Mitarbeiterin im Beteiligungsmanagement der Vienna Insurance Group AG
06/2006 – 10/2006 Praktikantin bei der ständigen Vertretung der Österreichwerbung in Brüssel
07/2005 – 09/2005 Mitarbeiterin bei der Außenhandelsstelle der Bundeswirtschaftskammer in Los Angeles
Ausbildung
Juni 2020 Abschluss Lehrgang an der WU-Executive Academy „Master of Business Law“
Mai 2015 Absolvierung der zweiten Teilprüfung der Notariatsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
Oktober 2013 Absolvierung der ersten Teilprüfung der Notariatsprüfung
April 2010 Sponsion zur Magistra der Rechtswissenschaften
Aktuelle Publikationen
Brugger/Petrikovics, Berufs- und Honorarrechtliche Bestimmungen im Spiegel von Straf- und Europarecht, NZ 2019/13
Petrikovics, EuGH zur Zulässigkeit von Tarifen für freie Berufe - Auswirkungen für das österreichische Notariat, NZ 2020/13
Petrikovics, BMF-Information zur Berücksichtigung von Vertragserrichtungskosten als zusätzliche Gegenleistung iSd § 5 GrEStG, immo aktuell 2020, 128
Die Abwicklung von Verlassenschaften ist eine der wichtigsten Aufgaben des Notars. Auch in allen Fragen rund um die Testamentserstellung beraten wir Sie kompetent! Wer bereits vor seinem Ableben für geregelte Verhältnisse seines Nachlasses sorgt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden innerhalb der Familie – wir stehen Ihnen für die Erstellung von letztwilligen Anordnungen und Testamenten zur Verfügung und beraten auch zum Thema Erb- und Pflichtteilsverzicht.